Aufnahmeverfahren
Wir möchten noch auf folgendes hinweisen:
Die Aufnahme von Mitgliedern, die keinem Landesverband angehören würden, erfolgt durch den Bundesvorstand allein.
Der Bundesvorstand wirkt an der Aufnahme von Mitgliedern mit Wohnsitz im Gebiet eines Landesverbands mit.
Die Aufnahme ist erfolgt, wenn auch der Bundesvorstand dem Mitgliedsantrag zugestimmt hat.