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Der "Vertrag von Lissabon" - ein politisches Betrugsmanöver
Zahllose Nachrichten füllen die Journale, um über Belanglosigkeiten zu "informieren"; über den Vertrag von Lissabon informieren sie nicht. Und doch handelt es sich hierbei um ein Abkommen von epochaler Bedeutung. Dr. Dietrich Murswiek, Professor für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht an der Universität Freiburg, konstatiert in seinem Rechtsgutachten:

"Mit den Zuständigkeiten für die innere Sicherheit und die Strafverfolgung ist die Europäische Union mit ihren Kompetenzen in Kerngebiete der Staatlichkeit vorgedrungen. Die Europäische Union wird mir dem Vertrag von Lissabon Völkerrechtssubjekt. Ihre Zuständigkeiten erstrecke sich auf praktisch alle Gebiete der Politik und ermöglichen es der Europäischen Union, auch auf der völkerrechtlichen Ebene wie ein Staat zu agieren", zu finden unter anderem auf www.peter-gauweiler.de 

Postdemokratische Gesellschaft

Daß die sogenannte Öffentlichkeit - also der winzige Bruchteil der Bevölkerung, der das Privileg besitzt, gesehen und gehört zu werden-, aufgeregt über Krankenkassenbeiträge, Studiengebühren oder Pendlerpauschalen debattiert, während eine fundamentale Weichenstellung für unsere Nation kommentarlos hingenommen, wenn überhaupt zur Kenntnis genommen wird, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand einer Gesellschaft, die möglicherweise bereits als "postdemokratisch" beschrieben werden muß.

Der "EU-Reformvertrag" ist nichts anderes als die mit zusätzlichem Regelwerk aufgeblähte, weitgehend unleserliche, jedoch nach den Worten der Bundeskanzlerin zu 95 Prozent identische Version jener geplanten Verfassung, die nach Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden donnernd untergegangen war. Während altmodische Diktaturen sich noch der Mühe unterziehen mußten, ihre Untertanen mit Mitteln der geheimen Kabinettspolitik zu übertölpeln, ist es in der heutigen Eurokratie möglich, einen von den Völkern abgelehnten Plan leichterhand mit neuem Namen zu versehen und vor aller Augen zu exekutieren.

Der "Reform"-Vertrag

Auf 479 Seiten enthält der Vertrag 358 Artikel mit häufigen Verweisen auf vorhergehende Verträge sowie 37 Zusatzprotokolle, zwei Anhänge und 65 Erklärungen der Mitgliedsstaaten. Zwei Monate waren notwendig, um ihn in die offiziellen Sprachen der EU zu übersetzen. Den Bundestagsabgeordneten ist er bei Abstimmung noch nicht einmal in der Endredaktion bekannt gewesen. Der am 23. Mai mit über 90 Prozent Akklamation gegen 57 Stimmen angenommene Textkorpus war erst 9 Tage zuvor in einer vorläufigen Fassung publiziert worden.

Der Abgeordnete Dr. Herrmann Scheer, ausgewiesener Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaftler, gab daher folgende Erklärung ab: " Ich habe mich an der Abstimmung über den EU-Reformvertrag nicht beteiligt, weil ich mich grundsätzlich einer Teilnahme verweigert habe aus einem übergreifenden und zentralen Grund: Ein vollständiger Vertragstext lag nicht vor. Insofern fehlte aus meiner Sicht die Voraussetzung für eine entsprechende Abstimmung."

 

 

 

Auflösung des Staates

Man muß wahrlich weder rechts stehen noch Nationalist sein, um in "Lissabon" einen weiteren Schritt zur Auflösung des Staates zu sehen- und zwar nicht, was ja durchaus diskutabel wäre zugunsten größerer Bürgerfreiheit, also ein "weniger Staat" im Sinne von Entbürokratisierung, sondern im Gegenteil, zugunsten einer anonymen, fremdsprachigen, kontrollfernen und naturgemäß eigenen Interessen folgenden Eurokratie. Es sind daher auch liberale Stimmen, die sich warnend erheben. Der Erlanger Staatsrechtler Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, der eine von Immanuel Kants Freiheitsbegriff ausgehende Rechts- und Staatslehre vertritt, nennt diesen Vertrag ein "Ermächtigungsgesetz" und einen "Anschlag auf die Demokratie". Wenn er in Kraft trete, sei "Deutschland keine Demokratie mehr", woraus sich - man höre! - eine Widerstandslage nach Artikel 20, Absatz 4, des Grundgesetzes ergebe. Der österreichische Europaabgeordnete Hans-Peter Martin ("Liste Martin") schreibt in einem höchst lesenswerten Essay in der Frankfurter Algemeinen Sonntagszeitung: "Als überzeugter Europäer kann man sich über das Nein der Iren nur freuen. Denn ein Ja hätte diesen völlig unverständlichen und unzulänglichen Paragraphen-Wirrwarr in Stein gemeißelt … Der Reformvertrag segnet ab und legitimiert, was gerade leidenschaftlichen Europa-Anhängern ein Greuel ist: die aberwitzige Bürokratie, die allseits berüchtigte Regelwut fernab von Bürgerinteressen, Entscheidungsfindung hinter geschlossenen Türen und vor allem eine entrückte Politikelite, die nicht zur Verantwortung gezogen worden kann".

Kritik auch von früheren Bundespräsidenten

Selbst der frühere Bundespräsident Roman Herzog, zuvor Präsident des Bundesverfassungsgerichts, stellte die Frage, ob man nach Inkrafttreten des Vertrages "die Bundesrepublik Deutschland noch uneingeschränkt als parlamentarische Demokratie bezeichnen könne"

Tatsächlich enthält das Vertragswerk eine Reihe von Inhalten, die tief in das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedsstaaten eingreifen. Durch Artikel 33 (welche Ironie!) wird der Europäische Rat - die exklusive Runde der Staats- und Regierungschefs sowie Kommissionspräsidenten - ermächtigt, fast das gesamte bestehende Unionsrecht zu ändern, ohne der Zustimmung des Parlaments zu bedürfen Er kann Direktiven zur Finanz- und Wirtschaftspolitik, zur Erhebung eigener EU-Steuern, zur Inneren Sicherheit und zur Einwanderung erlassen, ohne dass die nationalen Parlamente zu widersprechen vermöchten.

Der CSU-Abgeordnete Dr. Peter Gauweiler, einer derjenigen, die mit Nein stimmen, stellt daher fest: "Letztlich verlieren die Mitgliedsstaaten ihre Staatlichkeit und werden zu einer Art regionaler Selbstverwaltungskörper." Und der Düsseldorfer Rechtswissenschaftler Professor Dr. Peter Fischer schreibt von der "faktischen Erosion", die der "mehrstufigen Verfassungsarchitektur droht". Auf dem Spiel stehe "die Achtung vor der nationalen Identität der Mitgliedsstaaten, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt … Die kultur-, bildungs- und sozialpolitische Gestaltungsfreiheit der Parlamente der Mitgliedsstaaten wird bis zur Entstaatlichung eingeschränkt … Europa hat eine neue bürger- und parlamentsferne Obrigkeit, die die mitgliedsstaatlichen Kompetenzen und materiellen Verfassungswerte nur akzeptiert, soweit sie nicht das diffuse Ziel der Herstellung eines Binnenmarktes behindern … Wer sich bislang in Sicherheit gewogen hatte, Artikel 1 des Grundgesetzes (‚Die Menschenwürde ist unantastbar') sei für immer und ewig in Stein gemeißelt, wird umdenken müssen… Auch ist das Bedenken, in Deutschland gelte womöglich bald die Scharia, keineswegs abwegig. Man kann nur hoffen, dass die Bundesrepublik Widerstand leistet gegen eine Beseitigung ihrer verfassungsmäßigen Ordnung", wie er in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. Juni zitiert wurde. Wobei mit "Bundesrepublik" nach Lage der Dinge nur das Volk selbst gemeint sein kann.

 

Neue Kompetenzen für Militäreinsätze

Vor diesem Hintergrund ist es schon nicht mehr bedeutsam, dass das bundesdeutsche Kontingent im EU-Parlament, bei einem Bevölkerungsanteil von 20 Prozent ohnehin viel zu gering bemessen, weiter von 99 auf 96 Abgeordnete reduziert wird. Nach Artikel 28 des Vertrages geht die sogenannte "Verteidigungspolitik" - die angesichts weltweiter Einsätze ehrlicherweise "Militärpolitik" genannt werden sollte - ebenfalls in der Zuständigkeit des Rates über. Dieser kann, ohne ein Parlament zu fragen, "Kampfeinsätze", Operationen zur Stabilisierung der Lage" und Militärmissionen "zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen" einleiten. Der Deutsche Bundestag verliert jegliche Kontrollmöglichkeit über Truppeneinsätze und die damit einhergehende Außenpolitik. Selbst dem Europäischen Gerichtshof wird in Fragen von Krieg und Frieden ausdrücklich keine Kontrollfunktion zugestanden.

Universelle Forderungen?

Abgesehen davon, dass die unpräzisen Formulierungen des Artikels einen Freibrief für jeden beliebigen Kriegsgrund darstellen, erhebt sich die Frage, was denn die "Werte der Union" seien, für deren Durchsetzung die Soldaten Europas eintreten sollen. Sie finden sich i Art. 21: "Die Union läßt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von Grundsätzen leiten…, denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten…" In dieser Formulierung liegt ein offensichtlich von Selbstzweifeln freier, sch auf dem Höhepunkt des Wissens und Erkennens wähnender, Andersdenkende belehrender Anspruch: Wer, wie etwa das uralte Kulturland China mit seiner konfuzianischen Tradition, andere Vorstellungen von Rechten und Freiheiten, aber auch von Pflichten hat, dem kann also deren "Gültigkeit" mit Gewalt beigebracht werden. Diese Anmaßung unterscheidet sich in nichts mehr von der seit 1971 über uns gekommenen amerikanischen Mission "to make the world safe for democracy" - bis auf den Begründungsunterschied, dass das evangelikale Amerika Gott den Herrn als obersten Schlachtenlenkern anruft, während die EU eine rein säkulare "Missionsarbeit" betreibt, sich also insofern ehrlicher auf höchst irdische Zielsetzungen zurückzieht. Dass wir im Ergebnis in weltweite Konflikte steuern werden, läßt sich vorhersehen. Und wenn nach Aufnahme der Türkei die EU-Ostgrenze an den Irak, an Kurdistan und Syrien stößt, dann wird uns an der Heimatfront auch mancher Waffengang, der uns heute noch abstrakt erscheint anschaulicher werden.

Grundsatz der Gleichheit

Doch damit nicht genug! Zu den in Artikel 21 aufgezählten Leitlinien, denen die EU "weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will", gehört auch der "Grundsatz der Gleichheit". Nicht etwa der "Gleichheit vor dem Gesetz", was tadellos wäre, oder der "Gleichheit vor Gott", was dem abendländischen Menschenbild entspräche, sondern geradewegs der Gleichheit. Man könnte sich damit beruhigen, es handele sich offensichtlich um eine Leerformel, aber wissen muß man, dass entsprechende Mehrheiten gern auf solche Begriffe zurückkommen, wenn es gilt, knallharte Forderungen durchzusetzen. Der Gedanke, was Europas Sozialisten ins Werk setzen könnten, um uns alle gleich zu machen, ruft die unangenehmsten Vorstellungen hervor.

Aber es geht noch weiter. Der Vertrag sieht vor, dass die EU "alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einschließlich der militärischen Mittel" einsetzen werde, um im Falle von "Terroranschlägen" einen Mitgliedsstaat "innerhalb seines Hoheitsgebietes zu unterstützen". Was wir im Ostbloch als "brüderliche Hilfe" kannten, wird mithin als "gemeinsamer Kampf gegen den Terrorismus" neu definiert. Speziell für uns Deutsche bedeutet dies, dass wir nicht aufgrund der UN-Feindstaatenklausel jederzeit von den alliierten Mächten besetzt werden können; wir dürfen auch noch von allen anderen EU-Staaten Hilfe gegen Aufständische erwarten. Werden eines Tages polnische Verbände in Vorpommern einrücken, um "fremdenfeindliche Unruhen" niederzuschlagen?

Aufruhr und Widerstand?

In diesem Zusammenhang ist auch von Interesse, das die als Teil des Vertrages integrierte "Europäische Charta der Menschenrechte" mit ihrem scheinbar eindeutigen Verbot der Todesstrafe explizit auf die fortgeltende "Europäische Menschenrechtskonvention" verweist, die eine "Tötung nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet", wenn sie erforderlich ist, um "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen". In der libertären Zeitschrift "eigentümlich frei" kommentiert Helmut Böttiger: "Bei ‚Aufruhr und Aufstand' darf also standrechtlich erschossen werden. Wie leicht und rasch dürfte die unsinnige Wirtschaftspolitik und die noch hirnrissigere ‚Klimapolitik' in Deutschland und der EU zu Zuständen führen, die ‚Aufruhr und Aufstand' einer zunehmend verarmten Bevölkerung auslösen?"

Daß ein Vertrag dieses Umfanges nicht ausschließlich Negatives enthalten kann, versteht sich von selbst. So weist die "Preußische Allgemeine Zeitung" darauf hin, dass "die Eigentumsansprüche deutscher Vertriebener vor polnischen und europäischen Gerichten" gestärkt würden. Doch können solche zustimmungsfähigen Details, die auch auf anderem Wege kodifizierbar wären, nicht über den Gesamtcharakter hinwegtäuschen.

Der für die CDU in den Bundestag gewählte, jetzt parteifreie Abgeordnete Henry Nitzsche hat sein Rederecht in der sonst erschreckend flachen Debatte genutzt, um eindringlich vor einer Annahme des Vertrages zu warnen. Er sprach von einem "EU-Ermächtigungsgesetz". Dafür mußte er sich ausweislich des Bundestagsprotokolls eine Flut von Zwischenrufen gefallen lassen: "Raus hier!" (Benneter, SPD), "Unverschämtheit!" (Rawet, SPD), "Unerträglich! - Dass ich nicht lache!" (Zurufe von der SPD). Auf seine Schlussbemerkung, er könne dem Vertrag weder als Deutscher noch als Christ zustimmen, wurde er infam bezichtigt, er habe von "Deutschen Christen" (den seinerzeit der NS-Bewegung anhängenden Protestanten) gesprochen - womit endlich auch die Nazi-Keule hervorgeholt war, um die letzten auf offener Bühne stehenden Kritiker unschädlich zu machen.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 05. August 2009 um 17:58 Uhr